Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anwendbarkeit

1. Die ShopJobs.de c/o standby-Profis GmbH, Große Str. 29, 27313 Dörverden (im Folgenden ShopJobs), stellt eine Online-Anzeigenplattform für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen (Jobbörse) inklusive der Möglichkeit zur Personalvermittlung für den Einzelhandel zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Option zur Vereinbarung einer reinen Personalvermittlung ohne Stellenanzeige.

2. Das Portal ist über die Domain www.shopjobs.de abrufbar.

3. ShopJobs erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Für den Anzeigen- und Vermittlungs-vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ShopJobs; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertrags-bestandteil, es sei denn, der Auftrag-nehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Recht auf Ablehnung

1. Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Annahme eines vom Auftraggeber online über das Portal erstellten Angebots oder durch Annahme eines per E-Mail, Fax, Post oder fernmündlich vom Auftraggeber erstellten Angebots oder wenn die Anzeige nach mündlicher Beauftragung online geschaltet wird. Die Annahme muss durch ShopJobs in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) erklärt werden. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

2. ShopJobs ist berechtigt Stellenanzeigen, die nicht den redaktionellen Richtlinien entsprechen, deren Inhalte vor allem gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen oder wenn eine Veröffentlichung für ShopJobs aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist, sofort und ohne vorherige Benach-richtigung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.

§ 3 Entgelte

1. Die Veröffentlichung von Stellen-angeboten ist kostenpflichtig und mit Entrichtung der Auftragsgebühr abge-golten. Bei gewünschter und erfolgreicher Vermittlung wird zusätzlich eine Vermittlungsgebühr in Höhe von x/12 vom Jahresbrutto des vermittelten Mit-arbeitenden in Rechnung gestellt. Die Zahlung dieser Vermittlungsgebühr erfolgt in zwei Raten. Jeweils 50% der Vermittlungsgebühr zum Vertrags-abschluss zwischen Mitarbeitenden und Auftragskunden, sowie 50% der Vermittlungsgebühr zum Ende der Probezeit. Die letzte Rate entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit beendet wird.

2. Die Höhe der Auftragsgebühr für die Stellenangebote richtet sich nach der Preisliste von ShopJobs in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und Veröffentlichung der Stellenanzeige innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Rechnung das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

§ 4 Änderung des Anzeigeninhalts

1. Wünscht der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages eine neue textliche Gestaltung oder eine Platzierung seiner Anzeige beispielsweise unter einer anderen Rubrik, so ist ShopJobs verpflichtet, diese Änderungen auszuführen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des vorherigen überschritten wird.

2. Änderungen, die mit geringem Aufwand durch ShopJobs zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden aufwandsabhängige Kosten zum Selbstkostenpreis für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet.

§ 5 Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.

2. In den von ShopJobs zu vertretenden Fällen, durch welche eine längere Ausfallzeit entsteht, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nacherfüllung.

3. Nacherfüllung erfolgt durch Verlängerung der einwandfreien Ersatz-anzeige um die Dauer des Ausfalls. Ist ShopJobs hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigert ShopJobs diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die ShopJobs zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des An-zeigenpreises (Minderung) zu verlangen.

4. Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der geschalteten Anzeige von ShopJobs zu überwachen und Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.

5. ShopJobs ist selbst nicht Anbieter von Stellenangeboten und führt bei den von den Auftraggebern für die Stellenangebote eingegebenen Inhalte keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Recht-mäßigkeit durch. ShopJobs übernimmt daher keine Verantwortung oder Ge-währleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Aktualität der Inhalte in den Stellenangeboten.

6. Sollte der vermittelte Mitarbeitende innerhalb der Probezeit aus dem Unternehmen des Auftraggebers aus-scheiden, entfällt die zweite Rate der Vermittlungsgebühr.

§ 6 Haftung

1. Der Auftraggeber haftet selbst für seine Stellenanzeigen, Werbetexte und sonst-igen Inhalte.

2. Für Schäden, die durch ShopJobs oder durch dessen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen vor-sätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet ShopJobs unbeschränkt.

3. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet ShopJobs nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkts-haftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Soweit ShopJobs durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, ShopJobs von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird ShopJobs von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist ShopJobs berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.

§ 7 Urheberrecht und Verwertung von Inhalten

1. Designs, Schriftwerke und Datenbanken von ShopJobs sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte von ShopJobs können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung außerhalb des Portals www.shopjobs.de bedarf der ausdrück-lichen Zustimmung von ShopJobs, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten, die von ShopJobs überarbeitet wurden.

2. Der Auftraggeber räumt ShopJobs eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.

§ 8 Datenschutz

1. ShopJobs ist verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutzeinzuhalten.

2. ShopJobs ist berechtigt, anonymisierte Auftrags- und Kundendaten für Aus-wertungs- und Marketingzwecke zu analysieren und zu veröffentlichen.

3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine personen-bezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden.

4. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung von ShopJobs.

§ 9 Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages und erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

2. Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.

§ 10 Vertragsbeendigung

1. Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens des Vermittlers vermittelten Arbeitnehmer zustande gekommen ist. Der Auftrag zur Anzeigenschaltung gilt als beendet, sobald alle vereinbarten Stellen ausgeschrieben wurden und die vereinbarten Anzeigenlaufzeit erfüllt ist.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, sonstiges

1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts.

2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von ShopJobs.

3. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von ShopJobs.

4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Be-stimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.